Evelyn Gurtner
Auch bürokratische Hürden werden einfach gemeistert. Ich unterstütze Sie gerne.
Bei Fragen oder Wünschen, kontaktieren Sie mich bitte einfach
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Adressen der Vertrags-Krankenkassen

Sämtliche Adressen von Krankenkassen und Behörden finden Sie hier als PDF-Download.

SVS

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen Abteilung für Gesundheitswesen Wiedner Hauptstraße 84-86 1051 Wien

BVAEB

Versicherungsanstalt ,öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau Linke Wienzeile 48-52 1060 Wien

BVAEB, Landesstelle für Wien, NÖ, Bgld

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau Josefstädterstraße 80 1080 Wien  

Bürokratie und Organisation

FAQ – häufig gestellte Fragen

Sollte Ihre Frage hier nicht ausreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie mich bitte. Ich helfe gerne weiter.

Benötige ich eine chefärztliche Bewilligung?

Ja, wenn Sie SVS versichert sind. Sie können über Ihren SVS-Onlinezugang die chefärztliche Bewilligung der Zuweisung beantragen. Ab der zweiten Behandlungsserie benötigen Sie zusätzlich einen von mir ausgestellten Behandlungsplan.

Coronabedingt setzen die ÖGK und BVAEB vorerst die chefärztl. Bewilligungspflicht aus. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld nach dem aktuell gültigen Stand Ihrer Versicherung.

Muss der Name der Therapeutin auf dem Verordnungsschein zur Therapie stehen?

Es macht Sinn, da für die jeweilige Kassa ersichtlich ist, ob die Therapeutin Vertragspartnerin der Kassa ist oder nicht. Dadurch verkürzt sich der Verwaltungsweg.

Wie muss eine korrekt ausgefüllte Verordnung vom Facharzt aussehen?

Ihr praktischer Arzt oder Facharzt stellt Ihnen die Verordnung zur Ergotherapie aus. Bitte achten Sie auch selbst auf die Vollständigkeit:

  • Daten des/der Versicherten
  • Ärztliche Diagnose
  • Im Verordnungsfeld: Anzahl der Ergotherapie- Einheiten, Vermerk Einzeltherapie bzw. sonstige Behandlungsmaßnahmen, Name der Therapeutin, Hausbesuch (falls erforderlich)

Wie wird die Therapie bezahlt?

Ich rechne direkt mit Ihrer zuständigen Kassa ab. Für Sie entsteht kein Verwaltungsaufwand. Unter Umständen haben Sie einen geringen Selbstkostenanteil, den die Kassa bei Ihnen nach Abschluss der Therapie einhebt.

wenn Ihre Kasse die Kosten nicht übernimmt z.B. im Falle einer präventiven oder privaten Behandlung, gelten folgende Tarife:

30min € 55,-
45min € 80,-
60min € 100,-

Auch für Schienen und andere Hilfsmittel können Kosten entstehen. Fragen Sie mich einfach – ich helfe gerne weiter.

Für Behandlungen nach dem Fasciendistorsionsmodell incl. Bewegungsanalyse und Behandlung in Form von 3 Einheiten Pauschalpreis €270,-

Schienen-Verordnungen

Für eine angepasste Schiene ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Schienen werden von mir individuell angepasst.

ÖGK, BVAEB und SVS übernehmen die Kosten für Schienen (vorher chefärztliche Bewilligung einholen), KFA Versicherte müssen vorab die Schiene vorfinanzieren und zur Rückvergütung bei der KFA einreichen.

 

Wenn ich einen Termin absagen muss, was muss ich tun?

Sollte es Ihnen nicht möglich sein den vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte ich Sie um Terminabsage 24 Stunden im vorhinein. Ich ersuche um Verständnis, da ich bei nicht entschuldigten Absagen die Therapie dennoch in Rechnung stellen muss. Siehe auch als Basis meine Behandlungsvereinbarung.

Auch bürokratische Hürden werden einfach gemeistert. Ich unterstütze Sie gerne.